Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:
Mit dem heutigen Beschluss zur Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) werden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge deutlich angehoben. Die Altersgrenze erhöht sich auf 45 Jahre, und die Bedarfssätze werden nochmals angepasst. Dazu gibt es Entlastungen bei den Altschuldenregelungen und eine einfachere digitale Antragsstellung.
„Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Ausbildungsförderung. Mit der nun verabschiedeten BAföG-Novelle haben wir sehr schnelle und spürbare Maßnahmen zur Entlastung junger Menschen auf den Weg gebracht. Zum einen wollen wir hiermit den stetig fortschreitenden Abwärtstrend bei den Förderberechtigten stoppen, zum anderen auf die Preissteigerungen reagieren. Dazu haben wir als SPD-Bundestagsfraktion darauf gedrungen, Freibetragsgrenzen und Bedarfssätze nochmal zu erhöhen. Auch staffeln wir den Vermögensfreibetrag nach dem Alter. Damit bekommen diejenigen BAföG, die es auch wirklich brauchen, und das entsprechend ihrer jeweiligen Lebensphase. Weiterhin wollen wir als nächstes einen Nothilfemechanismus direkt im BAföG verankern, um junge Menschen bei einem schweren Einbruch des Arbeitsmarktes besser unterstützen zu können.
Um das BAföG nachhaltig zu modernisieren, ist uns als SPD-Bundestagsfraktion der gemeinsame Entschließungsantrag ein wichtiges Anliegen gewesen. Darin untermauern wir die Notwendigkeit für ein weiteres strukturelles Reformpaket, um die Lebensrealität junger Menschen im BAföG wieder besser abzubilden. Zentral sind uns hier unter anderem die Anhebung der Förderhöchstdauer, die regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze sowie die Absenkung des Darlehensanteils. Mit all diesen Maßnahmen werden wir die Ausbildungsförderung inklusiver, moderner und krisenfester gestalten.“