Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Markus Töns, zuständiger Berichterstatter:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Unternehmensübernahmen werden künftig schärfer geprüft, der Abfluss sicherheitskritischer Technologie wird verhindert. Durch kürzere Prüffristen stärkt die SPD-Bundestagsfraktion Deutschlands Attraktivität als Investitionsstandort.

„Bei der Investitionsprüfung brauchen wir einen starken Staat mit klaren Regeln. Wenn bei einer Unternehmensübernahme sicherheitskritische Technologie abfließt, muss der Staat entschieden eingreifen können. Mit der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes schaffen wir deshalb die Voraussetzungen für eine vorausschauende Prüfung ausländischer Investitionen.

Gleichzeitig stärken wir den Investitionsstandort Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die Vorprüffrist deutlich reduziert wird, von drei auf nur noch zwei Monate. Damit entlasten wir den ganz überwiegenden Teil der Unternehmen, bei denen das Verfahren schon während der Vorprüfung abgeschlossen wird. Das schafft Planungssicherheit und zeigt, dass Deutschland weiter ein offener und attraktiver Investitionsstandort bleiben wird.

Mit der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes setzen wir die EU-Screening-Verordnung eins zu eins um. Das ermöglicht eine effektive europäische Zusammenarbeit bei der Investitionskontrolle. Vor Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzen wir damit ein starkes europäisches Signal. Die Umsetzung leistet einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität der Europäischen Union.“