Ohne eine effektive Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler droht die erhoffte Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarktes in weiten Teilen zu scheitern. Diese Sorge der Deutschen Bundesbank teilten in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zahlreiche Sachverständige, nur die Vertreter der betroffenen Branche ließen Sebstkritik oder Einsicht vermissen, berichtet Carsten Sieling.
Ohne eine effektive Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler droht die erhoffte Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarktes in weiten Teilen zu scheitern. Diese Sorge der Deutschen Bundesbank teilten in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zahlreiche Sachverständige von der Kreditwirtschaft über die Gewerkschaften bis zu den Verbraucherschützern.
Die Vertreter der betroffenen Branche dagegen bedankten sich pflichtschuldig für die Aufrechterhaltung der zersplitterten Finanzaufsicht in Deutschland. Nach ihrem Protest hatte der frühere Bundeswirtschaftsminister Brüderle diese Entscheidung gegen seine Kollegen Schäuble und Aigner in der Bundesregierung durchgesetzt. Mit der Kontrolle, ob die rund 80.000 gewerblichen Finanzanlagenvermittler die künftigen regulatorischen Anforderungen einhalten, werden die Gewerbeaufsichtsämter personell jedoch völlig überfordert sein. Hiervor warnen SPD und die Bundesländer seit Bekanntwerden der Regierungspläne im Herbst 2010 nachdrücklich.
Selbstkritik oder Einsicht ließen die Finanzanlagenvermittler heute vermissen. Wichtig sind ihnen die Minimierung der Regulierungskosten, ein Verzicht auf Sachkundeprüfung der seit 2007 tätigen "erfahrenen" Vermittler sowie das Verschwinden des als misslich empfundenen Labels "Grauer Kapitalmarkt". Die Darstellung seiner Risiken und der milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schäden durch nicht bedarfsgerechte Beratung überließen sie den Verbraucherschützern.
Angesichts dieser Selbstzufriedenheit der Betroffenen ist die Befürchtung berechtigt, dass die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes infolge unzureichender Aufsichtsführung auf das Papier beschränkt bleiben wird. Die Koalitionsfraktionen müssen die parlamentarische Sommerpause nutzen, die Gegenvorschläge der Sachverständigen zur Erreichung eines hohen Anlegerschutzniveaus in Deutschland intensiv und vorbehaltslos zu prüfen.