Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass es nach wie vor Änderungsbedarf am eingebrachten Standortauswahlgestz gibt. Eine starke Diskrepanz zwischen den Experten gab es bei der Beurteilung der Aufgaben und dem Start des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE). Während der Sachverständige der Regierungskoalition, Bruno Thomauske, die sofortige Bildung des BfE als „essenziell“ deklarierte, sahen andere Sachverständige übereinstimmend die Bildung des Bundesamtes zum jetzigen Zeitpunkt als kontraproduktiv.

Auch die Fragen der Finanzierung wurden thematisiert. Der Sachverständige Hartmut Gassner fragte, was das Bundesamt mit rund 200 Stellen mache. Zumal doch zunächst die Kommission zwei Jahre unabhängig ihre Empfehlungen abgeben soll. Der Sachverständige Professor Renneberg plädierte dafür die Bildung des Bundesamtes zurückzustellen und stattdessen der Kommission eine starke Geschäftsstelle zur Seite zu stellen. Als Beispiel wurde hier der Sachverständigenrat für Umweltfragen genannt.

Es mache keinen Sinn eine Abhängigkeit zwischen Kommission und Bundesamt zu schaffen, so die Mehrheit der Sachverständigen. Deshalb müsse auch die Kommission ihren Abschlussbericht völlig unabhängig und ohne „Zuarbeit“ einer Bundesbehörde abgeben.

Die Unabhängigkeit der Kommission sei der Schlüssel für den Neustart, so Gaßner. Ähnlich äußerten sich die Sachverständigen Edler, Renneberg und Sailer. Ein wichtiger Faktor für die Legitimation der Kommission sei deren Zusammensetzung. Hier sahen die meisten Sachverständigen erheblichen Änderungsbedarf. Alles stehe und falle mit der Akzeptanz der Kommission und der Akzeptanz des gesamten Endlagersuchverfahrens.

Weiteren Änderungsbedarf sahen die Sachverständigen beim Rechtsschutz, beim Exportverbot von Atommüll und bei der Finanzierung des Standortauswahlverfahrens.