Die Pläne der schwarz-gelben Koalition zur Brennelementebesteuerung reichen nicht aus zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und zur finanziellen Vorsorge des Bundes für die Bewältigung der Folgekosten der Atomkraftnutzung, erklärt Ingrid Arndt-Brauer.

 

Die gestrige Anhörung des Umweltausschusses bestätigte das wachsende Sicherheitsrisiko der Atomkraftnutzung in Deutschland. Gleichzeitig steigt ihr Gewinnpotenzial für die Energiekonzerne. Während der Staat und damit die Steuerzahler für die zunehmenden Folgekosten aufkommen müssen, realisieren die AKW-Betreiber seit der Einführung des CO2-Emissionshandels beträchtliche Mitnahmegewinne.

 

Bereits 2009 forderte der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel deshalb die Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe. Hieran anknüpfend sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP eine angemessene Beteiligung der AKW-Betreiber an den Sanierungskosten für Asse II vor. Das Sparpaket der Bundesregierung beziffert die beabsichtigte steuerliche Beteiligung der Atomwirtschaft an der Haushaltskonsolidierung auf jährlich 2,3 Milliarden Euro und begründet sie ergänzend mit den Windfall Profits der AKW-Betreiber.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Pläne der schwarz-gelben Koalition. Sie reichen aber nicht aus zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und zur finanziellen Vorsorge des Bundes für die Bewältigung der Folgekosten der Atomkraftnutzung.

 

Rechtzeitig vor der Entscheidung der Bundesregierung über die Details der angekündigten Brennelementebesteuerung haben wir daher unsere Anforderungen an die neue Steuer formuliert:

 

  • Die Einführung der Steuer darf nicht an eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten geknüpft werden. Für die Bundesregierung stehen Angela Merkel und Wolfgang Schäuble im Wort, dass die begründete Abschöpfung der Gewinne der Atomwirtschaft nicht als Legitimation für eine verfehlte Energiepolitik missbraucht werden kann.

 

  • Die Höhe der Besteuerung soll sich nach der Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die Anlagenstilllegung und Endlagerung sowie den Zusatzgewinnen der Atomwirtschaft aus dem CO2- Emissionshandel bemessen. Sie ist im zweijährigen Abstand zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

 

  • Die Erhöhung der Steuereinnahmen des Bundes darf nicht zu Lasten der Länder und Gemeinden erfolgen. Da eine Verbrauchsteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirkt, senkt ihre Erhebung das Körperschaft- und Gewerbesteueraufkommen. Der Bund muss diese mittelbaren Einbußen der Länder und Kommunen finanziell kompensieren.