Laut Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes sind im Jahr 2012 10.989 Anerkennungsanträge gestellt worden, von denen 7.458 eine vollständige oder eingeschränkte Anerkennung des im Ausland erworbenen beruflichen Abschlusses erhielten.

Was auf den ersten Blick gut aussieht, bleibt hinter den Erwartungen zurück. Bei Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 rechnete die damalige Bundesbildungsministerin mit 300.000 Interessenten.

Das die große Nachfrage ausgeblieben ist, liegt an der Fehlkonstruktion des Gesetzes.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Gesetzgebungsprozess kritisiert, dass der Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten durch das Gesetz nicht ausreichend gelichtet wurde. Außerdem fehlen im Gesetz Bestimmungen über Beratungsansprüche, eine soziale Gebührenregelung sowie notwendige Anpassungsqualifizierungen für diejenigen, die nur eine Teilanerkennung erhalten.

Das Gesetz war der erste Schritt in die richtige Richtung. Die Fakten liegen nun auf dem Tisch und es ist an der Zeit, die nächsten Schritte zu gehen, damit die Betroffenen überhaupt Anträge stellen und im Verfahren erfolgreich beraten und unterstützt werden.