Wie gerecht ist die Erbschaftsteuer? Darüber hat das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober in Karlsruhe verhandelt. Im Mittelpunkt stehen auch die weitreichenden Steuervergünstigungen für große Unternehmensvermögen. Eine Entscheidung wird frühestens Anfang 2027 erwartet.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die geltenden Regeln müssen gerechter werden. Während kleinere Erbschaften besteuert werden, können sehr große Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei übertragen werden. Das verschärft die Ungleichheit und schwächt das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem.

„Wir wollen bei der Erbschaftssteuer das ganze Konzept vom Kopf auf die Füße stellen“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar.

Mit ihrem Konzept „FairErben“ schlägt die SPD einen Lebensfreibetrag von insgesamt einer Million Euro vor. Das selbst genutzte Familienheim soll zusätzlich geschützt bleiben. Für Unternehmen ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen. So könnten die allermeisten kleinen und mittleren Betriebe steuerfrei weitergegeben werden. Weitergehende Stundungsmöglichkeiten sollen verhindern, dass Steuerzahlungen Arbeitsplätze gefährden.

Sehr große Vermögen sollen dagegen verlässlich zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. Die Einnahmen sollen nach Vorstellung der SPD besonders der Bildung zugutekommen. Damit auch diejenigen bessere Startchancen bekommen, die kein großes Vermögen erben.