Der Deutsche Bundestag hat diese Woche das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen, mit dem wir die Produkthaftungsregeln an die Digitalisierung, Globalisierung und Kreislaufwirtschaft anpassen. Die SPD-Fraktion hat erreicht, dass Marktüberwachungsbehörden relevante Informationen offenlegen müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so Ansprüche gegen Hersteller oder andere Verantwortliche in der Lieferkette künftig leichter durchsetzen können.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
„Geht ein Produkt frühzeitig kaputt, greift das neue Recht auf Reparatur, das wir erst kürzlich eingeführt haben. Verursacht ein defektes Gerät gar einen Sach- oder Personenschaden, dann kommt die Produkthaftung zum Tragen. Wenn die schadhafte Mikrowelle einen Küchenbrand verursacht, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einfacher Schadensersatz. Insgesamt passen wir das in die Jahre gekommene Produkthaftungsrecht an die Digitalisierung, globalisierte Lieferketten und an Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft an. So haftet beispielsweise in Zukunft das umgestaltende Unternehmen, wenn ein Produkt nach seinem Inverkehrbringen durch Verfahren wie Upcycling wesentlich verändert wird.“
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:
„Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen online immer mehr Produkte von Herstellern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Weil man diese Hersteller häufig schlecht erreicht, haften in bestimmten Fällen nun auch Online-Plattformen. Neu ist auch: fehlerhafte Software kann ein Fall für die Produkthaftung sein – mit Ausnahme nichtkommerzieller Open-Source-Anwendungen. Das ist überfällig in Zeiten, in denen unsere Wohnungen, Autos und vieles mehr immer digitaler werden. Und weil es Geschädigten bei zunehmend komplexen Produkten schwerfällt, einen Fehler nachzuweisen, müssen Unternehmen auf gerichtliche Anordnung hin Beweismittel offenlegen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD-Bundesfraktion durchsetzen, dass diese Pflicht auch für Marktüberwachungsbehörden gilt. Das Gesetz steht in einer Reihe mit weiteren Verbesserungen im Verbraucherschutz, die die Koalition bereits umgesetzt hat. Dazu gehören das Recht auf Reparatur, der Widerrufsbutton, neue Regeln für Verbraucherkredite oder verschärfte Haftungsregeln für E-Scooter. Diesen Weg werden wir weitergehen.“