Wer krank ist, braucht gute Versorgung – und möglichst wenig Aufwand, um sie zu erhalten. Digitalisierung kann dabei helfen: wenn Befunde leichter verfügbar sind, Überweisungen einfacher funktionieren und der Weg zum passenden Arzttermin kürzer wird. Der Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, der am 8. Oktober erstmals im Bundestag beraten wurde, setzt hier an.
Die elektronische Patientenakte soll zu einem hilfreichen Begleiter im Versorgungsalltag werden. Dazu gehören verständlich aufbereitete Befunde, eine digitale Impfübersicht und Hinweise auf wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Auch ein digitaler Medikationsplan, den Arztpraxen und Apotheken laufend aktualisieren, soll helfen, die Behandlung besser abzustimmen.
Gleichzeitig sollen Patientinnen und Patienten leichter dort ankommen, wo sie medizinische Hilfe brauchen. Elektronische Überweisungen, digitale Terminvermittlung und eine erste Einschätzung des Behandlungsbedarfs sollen künftig besser ineinandergreifen. So können digitale Angebote Orientierung geben und den Zugang zur passenden Versorgung erleichtern.
Diese Verbesserungen müssen bei den Menschen ankommen. Anwendungen müssen verständlich und einfach nutzbar sein – auch für Menschen, die im Umgang mit digitalen Angeboten weniger geübt sind. Ebenso wichtig ist ein hoher Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten. Denn Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass digitale Möglichkeiten genutzt werden.
Unser Ziel ist eine Versorgung, die einfacher, verständlicher und verlässlicher wird. Digitale Innovation muss sich daran messen lassen, ob sie Patientinnen und Patienten hilft und die Beschäftigten im Gesundheitswesen entlastet. Der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe, Matthias Mieves: „Digitalisierung soll den Zugang zur Versorgung erleichtern und den Beschäftigten Arbeit abnehmen.“