Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich oft das Leben einer ganzen Familie. Angehörige organisieren Unterstützung, übernehmen Verantwortung und reduzieren häufig ihre Arbeitszeit. Zur Sorge um einen geliebten Menschen darf nicht die Angst kommen, sich seine Pflege nicht mehr leisten zu können.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen nahezu verdoppelt. Entsprechend deutlich sind die Ausgaben der Pflegeversicherung gestiegen. Der jetzt vom Kabinett beschlossene erste Schritt soll die Versicherung kurzfristig finanziell stabilisieren. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Damit ist die notwendige umfassende Pflegereform noch nicht erreicht.
Wichtige Leistungen bleiben erhalten
Die SPD hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Lasten nicht einseitig Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte treffen. Das vollständige Pflegegeld für die Pflegegrade 2 und 3 bleibt in den ersten drei Monaten erhalten. Die Rentenansprüche pflegender Angehöriger werden weiterhin abgesichert. Auch Beschäftigte in der Pflege müssen nicht mit Nullrunden rechnen.
Gleichzeitig werden höhere Einkommen stärker an der Finanzierung beteiligt. Kinderlose leisten einen größeren Beitrag. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt nun die parlamentarische Beratung.
Pflege darf kein Armutsrisiko sein
Die eingesetzte Pflegekommission soll in den kommenden Wochen konkrete Vorschläge für nachhaltige Strukturreformen vorlegen. Dazu gehört insbesondere ein verfassungskonformer Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Außerdem müssen Pflegebedürftige und ihre Familien dauerhaft vor steigenden Eigenanteilen geschützt werden.
Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt eine solidarisch finanzierte Pflegeversicherung. Wer sein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss sich darauf verlassen können, im Pflegefall gut versorgt zu sein. Pflege darf weder für Pflegebedürftige noch für ihre Familien zum Armutsrisiko werden.