K.-o.-Tropfen sind ein Mittel, um Menschen – meist Frauen – bewusstlos und schutzlos zu machen. Wer K.o.-Tropfen einsetzt, macht Opfer wehrlos und begeht eine besonders schwere und niederträchtige Form sexualisierter Gewalt. „Wir müssen Betroffene schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Denn eine Nacht, an die sich jemand nicht erinnern kann, darf nicht bedeuten, dass diese Tat keine Konsequenzen hat“, stellt Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin klar.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, K.-o.-Tropfen als gefährliche Mittel einzustufen und somit die Mindeststrafe zu erhöhen. Künftig gibt es bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haftstrafen. Denn diese Taten dürfen nicht milder bestraft werden, nur weil die Substanzen heimlich über ein Getränk verabreicht werden. Das stärkt den Schutz der Opfer und sorgen dafür, dass solche Taten ihrer Schwere entsprechend bestraft werden.
Der Gesetzentwurf ist Teil der Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt: dazu gehören auch mehr Prävention, Aufklärung und Unterstützung für betroffenen Frauen.