Wohnen darf nicht zur Kostenfalle werden. Deshalb hat die Koalition in dieser Woche das Mietrechtspaket „Miete II“ auf den Weg gebracht. Ziel ist mehr Fairness, mehr Transparenz und ein besserer Schutz vor überhöhten Kosten.
Ein Schwerpunkt ist das möblierte Wohnen. Künftig sollen Vermieterinnen und Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Möblierungsaufschlag gesondert ausweisen müssen. Der Zuschlag muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen kann eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden.
Auch Kurzzeitvermietungen werden klarer geregelt. Damit soll verhindert werden, dass die Mietpreisbremse umgangen wird. Kurzzeitmietverträge sollen grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden und nur bei einem besonderen Anlass auf Mieterseite möglich sein.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wer heute eine möblierte Wohnung sucht, kennt das Gefühl der Ohnmacht angesichts überteuerter Mieten.“ Mit der Reform werde endlich klarer geregelt, „wie sich der sogenannte Möblierungsaufschlag zusammensetzt“.
Das Paket begrenzt außerdem Indexmietverträge. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexsteigerungen oberhalb von drei Prozent jährlich nur noch zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz vor Wohnungsverlust. Wer unverschuldet in Mietrückstand gerät, soll eine ordentliche Kündigung einmalig abwenden können, wenn die offenen Beträge bezahlt werden.
„Wir schaffen damit die größte Mietrechtsreform der letzten zehn Jahre“, so Wegge. Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion: Bezahlbares Wohnen ist eine soziale Frage. Mieterinnen und Mieter brauchen Sicherheit, Transparenz und wirksamen Schutz vor überzogenen Mieten.