„Auch am zweiten Befragungstag hat die Staatsanwaltschaft München praktisch nichts zur Aufklärung des Wirecard-Skandals beigetragen. Gerade an den entscheidenden Punkten herrschten Erinnerungslücken.
Auf dem Zeugenstuhl saß heute Staatsanwalt Bühring, der am Morgen des 15. Februar 2019 mit der BaFin über die angebliche sechs-Millionen Erpressung Wirecards durch Bloomberg-Mitarbeiter telefoniert hat. Die BaFin hielt daraufhin in einem Vermerk fest, dass der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als glaubhaft bezeichnet habe.
Mit der Information über die angebliche Erpressung eines Dax-Unternehmens hat die Staatsanwaltschaft München I den Erlass des Leerverkaufsverbots am 18. Februar angestoßen.
Staatsanwalt Bühring hat die Verantwortung hierfür rundheraus abgelehnt und sich - wie schon seine Chefin vor zwei Wochen - als unschuldiger Überbringer einer ungeprüften Erpressungsgeschichte inszeniert.
Beide Auftritte offenbaren ein mehr als fragwürdiges Verständnis der Rolle einer Staatsanwaltschaft.“