Die Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland erfolgte bisher häufig sehr spät und mangels eines hinreichenden Datenaustausches mitunter auch mehrfach, was zu Verzögerungen im weiteren Asylverfahren führte.
Mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD am Donnerstag eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“, sollen Flüchtlinge und Asylsuchende künftig schneller, flächendeckend und identitätssichernd registriert werden (Drs. 18/7043).
Das Gesetz trifft dazu klare Festlegungen der zu speichernden Daten (zum Beispiel neben Grundpersonalien auch Fingerabdruckdaten, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen, Impfungen, Schul- und Berufsausbildung) und der Übermittlungs- und elektronischen Zugriffsrechte der Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.
Zur Vermeidung von Doppelregistrierungen werden die zuständigen Registrierungsstellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgestattet, über deren Sofortabfrage bereits vorhandene Personendaten unverzüglich festgestellt werden können. Außerdem wird ein Sicherheitsabgleichsverfahren zur Überprüfung terrorismusrelevanter Erkenntnisse oder sonstiger schwerwiegender Sicherheitsbedenken geschaffen.
Zudem soll die bisherige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als bundesweit einheitlich zu verwendendes Papierdokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet werden. Dieser Ankunftsnachweis soll nur noch von bestimmten Stellen ausgestellt werden und wird künftig zur Stellung eines Asylantrags und Gewährung von Unterstützungsleistungen benötigt.