Ziel der Vorlagen ist es, den diesen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten von 2017 an in nationales Recht zu überführen.
Zum dem Austausch von Kontoinformationen hatten sich im Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“).
Der automatische Austausch erleichtert es deutschen Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird.
Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungs-hindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume von 2016 an werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.
Kurzum: Die Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten in Steuerangelegenheiten ist ein Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Mit den Gesetzen wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten geschaffen. Damit werden die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden deutlich verbessert.