In dem Antrag namens „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“ ist die Realisierung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorgesehen, die sich mit der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft auseinandersetzt. Damit schließt der Deutsche Bundestag eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur. Es werden Informationen bereitgestellt, die historischen Zusammenhänge vermittelt, über das geschehene Leid in Europa wie Deutschland aufgeklärt und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung gegeben.
„Mit dem heute verabschiedeten Antrag setzen wir einen Meilenstein für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Marianne Schieder, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Ausmaße der Verbrechen der Nationalsozialisten im Osten und Südosten Europas viel zu wenig im kollektiven Bewusstsein der Deutschen verankert seien und „wir damit den Millionen Opfern in keiner Weise gerecht wurden und werden“.
Der besonderen Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik wird der SPD-Fraktion zufolge in angemessener Weise Rechnung getragen. „Wir schaffen damit auch einen Ort des Dialogs und öffnen den Raum für eine transnationale Geschichtssicht. So wirken wir einer um sich greifenden populistischen Instrumentalisierung von Geschichte entgegen“, sagte Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD.
Unter der Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas soll durch eine Arbeitsgruppe aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftler*innen ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet werden, der die Gedenkstättenkonzeption des Bundes ebenso berücksichtigt wie die Arbeit der Gedenkstätten und Dokumentationszentren und die einschlägigen Angebote der Geschichtsmuseen in Deutschland.
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer solchen Einrichtung vorzulegen. Die Bundesregierung soll den Abgeordneten zufolge bis zum 31.12.2020 einen Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen und kontinuierlich über den Arbeitsstand berichten.