„Die Corona-Krise belastet uns alle in nie dagewesenem Ausmaß. Deshalb bringen wir diese Woche viele unbürokratische Soforthilfen für das Gesundheitssystem und die Wirtschaft auf den Weg. Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Gerade in Zeiten, in denen das öffentliche Leben massiv eingeschränkt wird, darf die Krise nicht dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Dafür sorgen wir mit einem 3-monatigen Moratorium von April bis Juni für Mietzahlungen, Darlehensverträgen und Energieversorgung, das wir auch unbürokratisch verlängern können, wenn die Krise es erfordert.
Wir schränken das Recht ein, Miet-, Gewerbe- und Pachtverhältnissen wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, die während der Corona-Krise anfallen.
Außerdem sichern wir die Grundversorgung der Wohnung. Für Gas-, Wasser- und Stromlieferverträge schaffen wir sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Kleinstunternehmen, die Möglichkeit, Zahlungen vorübergehend einzustellen. Wer sich wegen der Pandemie in einer Notlage befindet, dem wird nicht das Wasser abgedreht oder der Strom abgestellt.
Die wirtschaftlichen Folgen durch das Herunterfahren der Wirtschaft werden auch Menschen spüren, die ein Darlehen aufgenommen haben. Können sie ihren Kredit aufgrund von Einnahmeausfällen nicht mehr bedienen, droht die Kündigung. Die eingeräumten Sicherheiten werden verwertet – oftmals die Hypothek auf dem Eigenheim. Deshalb sorgen wir dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht bekommen, die während der Krisenzeit fälligen Tilgungs- und Zinszahlungen für drei Monate aufzuschieben.
Die Maßnahmen sind ein gutes Schutzschild für die eigene Wohnung, das betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie Kreditnehmerinnen und -nehmern eine Atempause verschafft.“