Mit dem so genannten A-Status verfügt die Menschenrechtsinstitution weiterhin über Mitwirkungsrechte in UN-Gremien. Entscheidend ist: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt das DIMRG weiterhin unabhängig und weisungsungebunden. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion trotz erheblicher Widerstände seitens der Union gesorgt.

Die Rechtsform des Instituts für Menschenrechte als eingetragener Verein bleibt erhalten – ein wesentlicher Punkt für die SPD-Fraktion. Auch die Kernaufgaben bleiben unangetastet: Der Aufgabenschwerpunkt wird weiterhin bei der Menschenrechtslage in Deutschland liegen. Unverändert bleibt das Institut eine bewährte Monitoring-Stelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

 

Wichtiges menschenrechtspolitisches Vorhaben

In Zukunft  sollen von dem Institut auch die Folgen menschenrechtlicher Diktaturen analysiert werden. Und das DIMRG wird jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Entwicklung der Menschenrechtslage in Deutschland erstellen. Dazu soll der Bundestag Stellung nehmen. Die Finanzierung des Instituts soll künftig aus dem Haushalt des Bundestags erfolgen und nicht wie bisher aus den Haushalten von vier Ressorts.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein wichtiges menschenrechtspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Institut für Menschenrechte weiterhin unabhängig und weisungsungebunden arbeiten kann.