Am Freitag hat die Koalition einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsgenehmigung“ (Drs. 18/4097) in den Bundestag eingebracht, mit dem wichtige migrationspolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt und weitere aufenthaltsrechtliche Änderungen vorgenommen werden.

Zum einen soll eine alters- und stichtagsunabhängige Regelung geschaffen werden, um lange in Deutschland geduldeten Ausländerinnen und Ausländern eine Perspektive in diesem Land zu eröffnen. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und mündliche Deutschkenntnisse vorhanden sind. Damit soll eine besondere Integrationsleistung gewürdigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls Verbesserungen des Aufenthaltsrechts für schutzbedürftige Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels vor. Auch für die sogenannten Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchzusetzbar sein.