Mit der Bilanzrichtlinie soll insbesondere die bürokratische Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen verringert werden. Kleine Kapitalgesellschaften müssen zum Beispiel ihren Jahresabschluss – anders als mittelgroße Kapitalgesellschaften – nicht extern von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Sie müssen auch weniger offenlegen.

Zudem soll durch höhere Transparenzanforderungen für Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primarforstwirtschaft hinsichtlich der Zahlungen an staatliche Stellen Korruption eingedämmt werden.

Die europäische Bilanzrichtlinie muss bis 20. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Das soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, am Freitagmittag in 1. Lesung beraten, fristgerecht erfolgen (Drs. 18/4050).