Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen und finanziellen Konsequenzen einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verschärft werden. Wer sich vor Entdeckung selbst anzeigt, bleibt künftig nur noch bei Beträgen von bis zu 25.000 Euro pro Tat straffrei (bisher: 50.000 Euro). Um bei größeren Hinterziehungen der Strafverfolgung zu entgehen, ist wie bisher ein zusätzlicher Geldbetrag zu zahlen. Der wird deutlich angehoben und nach der Höhe des Hinterziehungsbetrages gestaffelt.
Die Zahlung der Hinterziehungszinsen ist zwingende Voraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige. Außerdem sollen bestimmte nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden können. Die Verschärfungen der Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige folgen der Linie der Eckpunkte, die die Finanzministerkonferenz der Länder am 9. Mai 2014 beschlossen hatte.
Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem Gesetz trägt die Koalition dem veränderten Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger Rechnung. Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten der Allgemeinheit. Daher ist es gerecht, die Straffreiheit oder das Absehen von der Strafverfolgung von weitergehenden Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen abhängig zu machen.“
Angesichts der kommenden Verschärfungen stieg die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2014 nochmals sprunghaft an.
Dem Gesetzentwurf (Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) hat der Bundestag am späten Donnerstagabend in 2./3. Lesung zugestimmt (Drs. 18/3018, 18/3161).