Seit 2005 werden auf Deutschlands Autobahnen und einigen Bundesstraßen (1300 Kilometer) Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge, kurz Lkw über 12 Tonnen, erhoben. Schließlich verursacht ein Lkw auf den Straßen 60.000mal mehr Schäden als ein Pkw. Als EU-Mitgliedstaat ist Deutschland verpflichtet, bei der Erhebung von Mautgebühren die entsprechende EU-Richtlinie zu beachten. Diese sieht vor, dass sich die Mautgebühr an den Baukosten sowie den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau von Autobahnen und den entsprechenden Bundesstraßen orientieren muss. Deshalb werden Wegekostengutachten erstellt.
Das aktuelle Gutachten wurde am 25. März 2014 vorgestellt. Auf dieser Basis gilt es nun, die LKW-Maut für den Zeitraum 2015 bis 2017 anzupassen. Dazu hat der Deutsche Bundestag am 16. Oktober 2014 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen.
Bund muss eigene Zinsvorteile an Mautzahler weitergeben
Das aktuelle Wegekostengutachten enthält erstmalig auch Berechnungen zu den Kosten, die sich aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung ergeben. Zunächst sollen nur die Kosten der Luftverschmutzung mit einbezogen werden, da für die Berücksichtigung der Kosten der Lärmbelastung erst nach einem größeren zeitlichen Vorlauf die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Trotz des Einbezugs der Luftverschmutzungskosten ergeben sich insgesamt geringere Mautsätze als bisher. Wesentliche Ursache dafür sind die seit der Erstellung des letzten Wegekostengutachtens im Jahr 2007 deutlich gesunkenen Zinskosten.
Der Bund ist verpflichtet, den ihm daraus entstehenden Vorteile bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur an die Mautzahler weiterzugeben. Dadurch verringern sich die Einnahmen aus der LKW-Maut von 2015 bis 2017 um rund 460 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt für Investitionen in den Erhalt von Verkehrswegen. Außerdem wird mit der Gesetzänderung eine günstigere Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw eingeführt.
Weitere Änderungen im Koalitionsvertrag vorgesehen
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union darauf geeinigt, die Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz auszudehnen. Dies soll zunächst zum 1. Juli 2015 für weitere 1000 Kilometer Bundesstraße gelten und von 2018 an für alle Bundesstraßen. Zudem soll ab 1. Oktober 2015 die Mautgebühr auch für LKW ab 7,5 Tonnen (bisher 12 Tonnen) erhoben werden. Durch diese Maßnahmen, die mittels einer weiteren Gesetzänderung erfolgen wird, soll mehr Geld für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingenommen werden.