Mit dem Gesetzentwurf zur Pflege will die Koalition deshalb ab 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöhen. Das heißt, die Pflegebedürftigen sollen verbesserte Leistungen erhalten und die pflegenden Angehörigen sowie Pflegefachkräfte entlastet werden. Dafür soll der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte ansteigen. Im Laufe des Legislaturperiode soll er noch mal um weitere 0,2 Punkte angehoben werden. Mit den zusätzlichen Mitteln von 5 Milliarden Euro sollen die ausgeweiteten Leistungen bei der häuslichen und stationären Pflege finanziert werden. Zusätzlich soll ein Vorsorgefonds eingerichtet werden. Dieser soll ab 2030 die Beiträge stabilisieren, wenn Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen pflegebedürftig werden.
Das Gesetz ist der erste Schritt zu einer umfassenden Reform des Pflegesystems. Zentral ist dabei die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, die ebenfalls in dieser Legislatur folgen soll. Damit würden grundsätzlich mehr Menschen Pflegeleistungen beziehen, vor allem viele Demenzkranke, die heute noch nicht von der Pflegeversicherung profitieren.
Sorgfalt vor Schnelligkeit
Die Pflege sei eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hilde Mattheis. Es gehe darum, die Würde der Pflegebedürftigen zu wahren und für die Solidarität der Gesellschaft zu sorgen. „Wir wollen, dass in diesem Land bessere Leistungen bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommen.“ Der Gesetzentwurf sei der erste Baustein eines Grundkonzepts, das zu mehr Anerkennung und mehr Unterstützung in der Pflege führe. Folgen müssten zudem eine Ausbildungsreform bei den Pflegeberufen und eine bessere Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Auf dem Weg zu einem besseren Pflegesystem gelte Sorgfalt vor Schnelligkeit. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schaffe vor allem bessere und flexiblere Leistungen für die Angehörigen und führe dazu, dass auf den Einzelfall besser reagiert werden könne. „Wir können hier keinen individuellen Bedarf definieren, aber wir können einen Rahmen schaffen, der dem Einzelnen bessere Möglichkeiten gibt“, sagte Mattheis.
Weniger Bürokratie im Pflegesystem
Das Gesetz sei die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. „Wir erhöhen die Leistungen in der Pflege und führen gleichzeitig zahlreiche neue Leistungen ein.“ Ein großer Vorteil des Entwurfs ist es laut Lauterbach, dass er das Pflegesystem unbürokratischer macht und den pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten einräumt. Wer zum Beispiel zuhause pflege und kurzfristig verhindert sei, könne künftig unbürokratisch auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes zurückgreifen. „Wir beseitigen damit einen der größten Stressfaktoren von pflegenden Angehörigen und schaffen mehr Flexibilität.“
Zur Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sagte Lauterbach, dass eine solche Reform nicht im Hauruck-Verfahren durchgeführt werden dürfe. Dafür sei sie viel zu bedeutend. „Es geht hier um Leistungen für 2,5 Millionen Menschen. Wir wollen und müssen sicherstellen, dass am Ende niemand weniger bekommt, als ihm zusteht.“ Eine solche Reform brauche Zeit, sagte Lauterbach. „Wir führen das so schnell wie möglich ein.“
Große Baustelle Pflege
Wer für eine würdevolle Pflege eintrete, müsse auch dafür sorgen, dass diese ausfinanziert und von den Pflegekräften und den Angehörigen geleistet werden könne, betonte Mechthild Rawert. Das Thema Pflege sei insgesamt eine „große Baustelle“. Vor diesem Hintergrund ist das Pflegestärkungsgesetz laut Rawert der erster Aufschlag in dieser Legislatur. „Es bringt mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige.“
Weitere Maßnahmen müssten folgen. Dazu gehöre ein neues Pflegeberufegesetz, das mehr Qualität schaffe. „Wir müssen viel mehr in die Ausbildung von Pflegefachkräften investieren.“ Als weitere Vorhaben nannte Rawert eine qualifizierte, wohnortnahe Pflegeberatung, eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und die Zahlung von Tariflöhnen in der Pflegebranche.
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