Der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, sagte dazu in der Plenardebatte: die Koalition wolle keine „kleinen Brötchen backen, sondern Schwerpunkte durch eine pragmatische Gesundheitspolitik setzen, die konkrete Verbesserungen“ für  alle Beteiligten bedeuten. „Eine gute Gesundheit der Bevölkerung“ helfe der Wirtschaft mehr, als alles andere.

 

Rede von Karl Lauterbach am 18.12.2013:

 

Arzneimittelpreise im Griff behalten

Die Große Koalition hat noch im Dezember zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, um die  Ausgaben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Arzneimittel stabil zu halten. Dazu war es notwendig, das Preismoratorium für patentgeschützte Medikamente per Gesetzbeschluss zu verlängern, es wäre sonst zum 31. Dezember 2013 ausgelaufen. Das Preismoratorium verhindert, dass Preissteigerungen zu Lasten der Krankenversicherungen gehen. Es gilt zunächst bis zum 31. März 2014 und soll durch den zweiten Gesetzentwurf, der im Februar vom Bundestag beschlossen wird, bis Ende 2017 ausdehnt werden. 

Zudem regelt dieser Gesetzentwurf Maßnahmen die nachfolgend beschrieben werden. Die pharmazeutischen Hersteller müssen den Kassen einen Großabnehmerrabatt gewähren, normalerweise in Höhe von 6 Prozent. Union und FDP hatten diesen Rabatt befristet bis zum 31. Dezember 2013 auf 16 Prozent erhöht. Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt haben sich in den letzten Jahren positiv auf die Begrenzung der Ausgaben der Krankenversicherung ausgewirkt. Ohne diese beiden Instrumente würde der Preisanstieg schon in diesem Jahr bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Bei der aktuellen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist es rechtlich nicht haltbar, den erhöhtenRabatt beizubehalten. Er soll auf 7 Prozent sinken. Sollte jedoch der Bedarf dazu bei den Kassen bestehen, kann der Rabatt auch wieder erhöht werden.

Außerdem soll die  Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln auf dem so genannten Bestandsmarkt beendet werden. Das betrifft Arzneimittel, die vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 bereits auf dem Arzneimittelmarkt erhältlich waren. Das bisherige Verfaren zur Nutzenbewertung von Bestandsmarktarzneien ist mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, sehr aufwendig und teuer. Es bleibt dennoch unser Anliegen, mehr und bessere Informationen über den Nutzen von Arzneimitteln zu bekommen.

Gut verhandelt mit der Union - gut mit der Opposition kooperiert

Hilde Mattheis, Expertin für Pflegepolitik in der SPD-Bundestagsfraktion, betonte, dass bei den Koalitionsverhandlungen neben den finanziellen Aspekten immer die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt gestanden haben. Mattheis und Lauterbach dankten der Opposition, dass sie dem parlamentarischen Verfahren zugestimmt haben. Schließlich könne so die erste wichtige Entscheidung für die künftige Gesundheitspolitik verabschiedet werden. Es werde deutlich, sagte Mattheis, dass alle im Parlament vertretenen Parteien in wichtigen Belangen zusammenarbeiteten und darauf werde es in den kommenden vier Jahren ankommen.

Rede von Hilde Mattheis am 18.12.2013

Zwei-Klassenmedizin abschaffen

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Zwei-Klassenmedizin in Deutschland zu beenden und insgesamt eine bessere medizinische Versorgung für alle Menschen in unserem Land zu erreichen bleibt bestehen. Es bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit von Union und SPD in der Gesundheitspolitik in den kommenden vier Jahren. Deshalb hätten die Verhandlungen auch zügig abgeschlossen werden können. Doch es gelte auch in der 18. Wahlperiode das „Strucksche Gesetz“ nach dem kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es hinein gekommen sei, hatte Lauterbach bereits im November gesagt.