Bis 1945 kamen 60 Prozent von etwa 4,5 bis 6 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam ums Leben. Sie und Millionen von Zivilisten aus der Sowjetunion wurden in das Deutsche Reich deportiert, in der Regel in sogenannten „Russenlagern“ untergebracht und später zur Zwangsarbeit eingesetzt. Die Ursache für den Tod so vieler Menschen waren nicht die „allgemeinen Kriegsumstände“ oder die mangelnde Versorgung. Im Gegenteil: Das NS-Regime hat Vernichtung in den Lagern in Kauf genommen, so ist der Tod vieler Sowjets Folge der nationalsozialistischen Ideologie.

Mit dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZStiftG) konnten vor allem ehemalige zivile Zwangsarbeiter als humanitäre Geste Einmalleistungen für ihr erlittenes Schicksal als NS-Opfer erhalten. Kriegsgefangene waren grundsätzlich nicht als Leistungsberechtigte vorgesehen.

Die SPD-Fraktion fordert daher gemeinsam mit der Fraktion der Grünen in einem Antrag (Drs. 17/13710), das schwere NS-Unrecht an sowjetischen Kriegsgefangenen anzuerkennen und für die Überlebenden einen individuellen Betrag in Höhe von 2500 Euro im Rahmen einer eigenständigen außergesetzlichen Regelung einzuführen. Die erforderlichen Mittel dafür sollen im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Zudem sollte die Bundesregierung ein Konzept vorschlagen, wie intensiver an das Leidensschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen und anderer slawischer NS-Opfer erinnert wird. Entsprechende Gedenkstätten sollten gefördert und in den Gedenkstättenplan des Bundes eingeplant werden.

Lina Beling