Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25. Juli 2012 entschieden, dass Teile des Bundeswahlgesetzes (BWG) mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Heißt: Das Wahlrecht war jahrelang verfassungswidrig. In Folge dieser Feststellung fehlt es derzeit an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag.

Nun haben sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen nach intensiven Beratungen auf einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlrechts geeinigt (Drs. 17/11819). Einzig die Fraktion der Linken hat sich nicht angeschlossen.

Der Entwurf regelt den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Proporz des Zweitstimmenergebnisses bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht, und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent an Mandaten abhängig von seiner Einwohner- oder Wahlberechtigtenzahl. Dadurch wird das negative Stimmrecht minimiert. Nach der Bundestagswahl wird in einem ersten Schritt errechnet, wie viele Mandate jeder Landesverband aus dem jeweiligen Land in den Bundestag entsenden kann und wie viele Überhangmandate anfallen. In einem zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Ausgleichmandate benötigt werden, um den bundesweiten Zweitstimmenproporz wieder herzustellen.

Verhältniswahlrecht statt Mehrheitswahlrecht

In der 1. Lesung zu dem Gesetzentwurf sagte Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Das Wahlrecht darf nicht als Machtrecht missbraucht werden. Es ist das Vorrecht der Bürgerinnen und Bürger“. Damit spielte Oppermann auf das Verhalten der schwarz-gelben Koalition an, die zuvor versucht hatte, ihre Reform des Wahlrechts mit ihrer Mehrheit gegen den Willen der anderen Fraktionen durchzusetzen – und vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.

Ausdrücklich bedauerte Oppermann die Haltung der Fraktion der Linkspartei: „Schade, dass Sie sich uns anderen nicht angeschlossen haben.“

Er lobte, dass die SPD und die kleineren Parteien sich früher im Parlamentarischen Rat mit der Forderung nach einem Verhältniswahlrecht durchgesetzt hatten. „So findet sich das gesamte Spektrum einer Gesellschaft im Parlament wieder“, sagte Oppermann. Er ergänzte mit Blick auf die Befürchtung, der Bundestag wachse durch das neue Wahlrecht unverhältnismäßig: „Ich habe berechnen lassen, je stärker die SPD bei der Wahl abschneidet, je kleiner wird der Bundestag.“

Ein weiterer gemeinsamer Gesetzentwurf mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/11820) regelt die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen. Sie dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach ihrem vierzehnten Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Auch wenn sie aus anderen Gründen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind, sind sie wahlberechtigt.

 

Alexander Linden