Nachdem mit Christian Wulff (CDU) erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode auf sein Amt verzichtet hat, ist diese Regelung in die Kritik geraten.

Der Entwurf der SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (Drs. 17/11593) sieht vor, dass ehemalige Bundespräsidenten, die mindestens zweieinhalb Jahre im Amt waren, 50 Prozent der Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder erhalten. Bei voller Amtszeit von fünf Jahren erhalten sie 75 Prozent. Nach zwei Amtsperioden erhalten sie 100 Prozent.

Mit der Neufassung entsteht der Ruhegehaltsanspruch erst nach einer Mindestamtszeit. Damit wird, wie auch mit der Staffelung des Ruhegehalts, dem Gedanken Rechnung ge- tragen, dass Versorgungsansprüche nicht schon mit der Übernahme eines Amtes, sondern erst durch dessen Wahrnehmung erworben werden sollten.

Soweit die bisherige Gesetzesfassung vor Ablauf einer Amtszeit auf ein Ausscheiden aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ abstellte, hat die öffentliche Diskussion im vergangenen Jahr die Problematik dieses Wortlauts verdeutlicht. Auch der überkommene Begriff des Ehrensolds erscheint einem Versorgungsanspruch nicht angemessen.