Der vorliegende dritte Entwurf für ein Endlagersuchgesetz ist keine Basis für einen Konsens in der Endlagersuche, bescheinigt ihm Ute Vogt in einer ersten Analyse. Wenn schon im Gesetzgebungsverfahren die Öffentlichkeit außen vor gelassen werde, dann  frage man sich, wie ernst es der Minister mit der öffentlichen Beteiligung meine. Es zeige sich deutlich, dass es Schwarz-Gelb und Röttgen nicht um die Suche auf einer weißen Landkarte unter enger Einbeziehung der Öffentlichkeit gehe.  Die Sozialdemokraten fordern einen Neustart für die Endlagersuche inklusive Gesetzgebungsverfahren.

Folgende Mängel weist der Gesetzentwurf aus sozialdemokratischer Sicht unter anderem auf:

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt unzureichend.
  • Gorleben soll weiterhin Referenzstandort bleiben.
  • Die Kostenfrage bleibt offen, was bedeutet, dass der Bund und damit die Steuerzahler dafür geradestehen sollen.
  • Das neue Bundesinstitut soll weiterhin allein zuständig sein und gegenüber Parlament und Öffentlichkeit nur eine „Rechenschaftspflicht" haben.
  • Weiterhin ist eine Ethikkommission vorgesehen.
  • Die Erkundung soll bergrechtlich realisiert werden. Dabei bleiben die atomrechtlichen Schutzziele außen vor.

Die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion liegen schon lange auf dem Tisch:

  • Sofortiger Erkundungs- und Baustopp in Gorleben.
  • Präzise Regelungen zu einer umfassenden Bürgerbeteiligung.
  • Keine Verlagerung von Kompetenzen an Ethikkommissionen oder ein zusätzliches Bundesinstitut.
  • Die Finanzierung der Endlagerung übernimmt nicht der Staat, sondern übernehmen die Betreiber (Verursacher).