Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:
Am Donnerstag hat das Parlament in 2. und 3. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition beraten und beschlossen, der das Recht eines Angeklagten auf Vertretung in einer Berufungsverhandlung stärkt. Die Initiative setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sowie den Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen des Rates aus dem Jahre 2009, um.
„Künftig kann die Berufung eines Angeklagten nicht mehr verworfen werden, wenn zu Beginn eines Termins zur Berufungshauptverhandlung ein vom Angeklagten mit schriftlicher Vertretungsvollmacht versehener Verteidiger erscheint. Ausnahme bildet einzig und allein der Fall, in dem das Gericht die Anwesenheit angeordnet hat und der Angeklagte nicht erscheint. Hier kann das Gericht die Hauptverhandlung unterbrechen und die Berufung im Fortsetzungstermin verwerfen, wenn der Angeklagte dort erneut unentschuldigt nicht erscheint. Insgesamt bringt der Entwurf eine deutliche Stärkung der Rechte des Angeklagten.“