Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin:

Vollmundige Ankündigungen und Forderungen an die Politik nach dem für die Ärzte enttäuschenden BSG-Urteil sind überflüssig. Im Koalitionsvertrag ist bereits geregelt, wie wir mit regional unterschiedlichen Arzthonoraren umgehen werden.

„Das Urteil des Bundessozialgerichts zu den von Ärzten geforderten Honorarzuwächsen verhindert neue Honorarsprünge von z.B. über 12% in Sachsen-Anhalt. Das Urteil kommt gerade in der heißen Phase der diesjährigen Honorarverhandlungen. Entsprechend vollmundig klingen die ersten Stellungnahmen und Forderungen dazu.

Die Aufregung ist jedoch völlig unbegründet, denn die große Koalition hat sich bereits in den Koalitionsverhandlungen über die Problematik der regional unterschiedlichen Ärztehonorare verständigt. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass wir prüfen werden, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können.

Daran werden wir uns halten und die Ergebnisse der Prüfung abwarten, ehe wir mögliche gesetzliche Maßnahmen miteinander besprechen.“