Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt das Unternehmensteuerreformgesetz von CDU/CSU und FDP ab, auch wenn mit der Vereinfachung des Reisekostenrechts und einer praxisorientierten Neuregelung der Konzernbesteuerung wichtige und im Grundsatz sinnvolle Vorschläge enthalten sind.

Das entscheidende Tröpfchen Gift, dass das Gesetz ungenießbar macht, ist eine Regelung, die die Koalitionsfraktionen kurz vor Ende der Beratungen einbrachten und die eine doppelte Verlustnutzung von Unternehmen mit Sitz im EU- beziehungsweise EWR-Raum zulässt. Diese Unternehmen können künftig denselben Verlust sowohl im Inland als auch im EU- und EWR-Raum steuermindernd geltend machen. Durch diesen Schnellschuss wird somit das Scheunentor für Steuergestaltungen durch internationale Konzerne weit aufgerissen.

Eine doppelte Verlustnutzung kann dabei auch nicht auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt werden. Dieser hat in der Rechtssache Philips Electronics zwar einen Verlustabzug sowohl in Großbritannien wie in den Niederlanden zugelassen. Mit dieser Rechtsprechung wäre aber eine nationale Regelung durchaus vereinbar, die eine zweifache Verlustnutzung unter Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausschließt.

Schwarz-Gelb hat somit aus einer grundsätzlich guten Initiative am Ende doch wieder ein Klientelgesetz zugunsten internationaler Konzerne gemacht. Diese unnötige und unvertretbare Interessenpolitik zugunsten des Unternehmenssektors muss im Bundesrat wieder rückgäng gemacht werden.