Am 17. Mai 2002 stimmte der Deutsche Bundestag der Änderung des Grundgesetzes zu. Es liegt in unserer Verantwortung ihn auch mit Leben zu füllen. Wir forden deshalb die Bundesregierung auf, sich eindeutig zum Tierschutz zu bekennen. Eine Verbesserung der Haltung von Nutztieren ist dabei besonders wichtig. Zu viele Chancen wurden hier vertan und von Schwarz-Gelb blockiert, kritisiert Heinz Paula.

 

Seit zehn Jahren bekennt sich unsere Verfassung zum Schutz der Tiere. Am 17. Mai 2002 stimmte der Deutsche Bundestag der Änderung des Grundgesetzes zu. Seitdem schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

 

Es liegt in unserer Verantwortung ihn auch mit Leben zu füllen. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich eindeutig zum Tierschutz zu bekennen. Eine Verbesserung der Haltung von Nutztieren ist dabei besonders wichtig. Zu viele Chancen wurden hier vertan und von Schwarz-Gelb blockiert.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Auftrag aus Artikel 20a Grundgesetz angenommen, viele Initiativen gestartet und eindeutig Stellung bezogen: Von einem Verbot des Schenkelbrands bei Pferden über ein Verbot von Wildtieren im Zirkus bis hin zum Kampf gegen die Käfighaltung von Legehennen in Kleingruppen. Der Einsatz für einen besseren Tierschutz hat zwar Fortschritte gemacht, doch gibt es weiterhin überflüssige Tierversuche und unzählige Missstände in der Intensivtierhaltung. Im Sinne des Staatsziels Tierschutz bleibt daher auch in Zukunft vieles zu tun.