Endlich können Kinder weltweit ihre Rechte einklagen. Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ist ein großer Schritt zur Durchsetzung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes, sagt Christoph Strässer. Er mahnt aber eine rasche Ratifizierung durch die Bundesregierung an.

 

Die SPD-Fraktion steht für starke Kinderrechte im In- und Ausland. Deshalb begrüßt sie, dass Deutschland gestern in Genf als einer der ersten Staaten das Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention gezeichnet hat. Dieses Zusatzprotokoll eröffnet Kindern ein Beschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind. Nun geht es darum, dass Deutschland das Zusatzprotokoll so rasch wie möglich ratifiziert. Erst wenn zehn Staaten dies getan haben, kann der Vertrag in Kraft treten.

 

Aus menschenrechtlicher Sicht sind Beschwerdeverfahren ein großer Schritt für die Durchsetzung und Weiterentwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes. Deshalb haben wir uns von Anbeginn für die Erarbeitung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention eingesetzt. Ein solches Beschwerdeverfahren liegt seit Herbst 2009 auch für den UN-Sozialpakt vor. Zum wiederholten Mal fordern wir heute die Bundesregierung auf, endlich auch dieses Zusatzprotokoll zu zeichnen und zu ratifizieren.