Die SPD-Bundestagsfraktion will ermöglichen, dass Bund und Länder für die Bildung zusammenarbeiten dürfen. Die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes ist nur mit breiter Zustimmung in Bundestag und Bundesrat möglich, erklärt Swen Schulz.
Die SPD will ermöglichen, dass Bund und Länder für die Bildung zusammenarbeiten dürfen. Die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes ist nur mit breiter Zustimmung in Bundestag und Bundesrat möglich. Wir bringen darum in dieser Woche einen neuen Vorschlag in den Bundestag ein, der auch von den SPD-Vertretern in den Bundesländern unterstützt wird. Konkret schlagen wir einen neuen Grundgesetzartikel 104c vor, der dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht. Grundlage müssen Vereinbarungen des Bundes mit allen Ländern sein, wodurch eine Einschränkung der Bildungshoheit oder eine Ungleichbehandlung der Länder verhindert wird.
Wir setzen darauf, dass dieser Vorschlag von den anderen Fraktionen konstruktiv aufgenommen und zügig diskutiert wird. Eine Gelegenheit wird eine Anhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung am 19. März 2012 bieten, in der unser Vorschlag mit Experten beraten wird. Wir wollen ganz ausdrücklich noch in dieser Legislaturperiode erreichen, dass Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungspolitik ermöglicht wird, damit zum Beispiel ein neues Ganztagsschulprogramm und eine bessere Unterstützung von Schülerinnen und Schülern vereinbart werden, das ist dringend nötig.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert insbesondere die CDU/CSU auf, endlich mitzumachen bei der Änderung des Grundgesetzes. Wenn die CDU/CSU einen anderen Vorschlag macht, um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, diskutieren wir sehr gerne darüber. Aber es muss endlich mehr kommen als nur wohlfeile Sonntagsreden der Bundesministerin.