Der Deutsche Bundestag ist in die Erarbeitung des neuen Vertrags, den die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 9. Dezember vereinbarten haben, einzubeziehen. Der Vertrag soll der Stabilisierung der Europäischen Währungsunion sowie der Koordinierung der Fiskal- und Wirtschaftspolitiken dienen, erklärt Axel Schäfer.

 

Der Deutsche Bundestag ist in die Erarbeitung des neuen Vertrags, den die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 9. Dezember vereinbart haben, einzubeziehen. Grundlage hierfür ist Artikel 23 Grundgesetz.

 

Der nun auszuverhandelnde Vertrag soll der Stabilisierung der Europäischen Währungsunion sowie der Koordinierung der Fiskal- und Wirtschaftspolitiken dienen. An der Ausarbeitung beteiligt sind neben den Ländern der Eurozone auch die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank, der Rat und das Europäische Parlament. Es liegt folglich auf der Hand, dass es sich hier um eine Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne des Artikels 23 handelt.

 

Die Bundekanzlerin hat im Vorfeld des Treffens der Staats-und Regierungschefs am 8./9. Dezember immer wieder betont, dass sich die Bundesregierung für ein reguläres Vertragsänderungsverfahren gemäß Artikel 49 des EU-Vertrages unter Einbezug eines Konvents ausspricht. Die nur durch die Beteiligung der Parlamente vermittelte demokratische Legitimation führt dazu, dass dieses das einzige für derartige Vorhaben zulässige Verfahren im Rahmen der europäischen Verträge ist. Die Bundesregierung darf daher die Blockade eines gemeinsamen Vorgehens der EU-27 durch Großbritannien nicht dazu nutzen, die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages auszuhebeln.