Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet vorgelegt. Diese Hilfe kommt für 5,4 Millionen Verbraucher zu spät. Denn das ist die Zahl jener, die in den vergangenen beiden Jahren in Internetkostenfallen getappt sind. Eine umfassende Regelung schafft die Bundesregierung auch heute nicht. Wir fordern deshalb darüber hinaus eine strenge Reglementierung der Inkassounternehmen, erklären Marianne Schieder und Kerstin Tack.
Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet sind dringend erforderlich. Die Bundesregierung, die noch im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt hat, legt nunmehr einen eigenen vor. So sehr wir dieses Ansinnen begrüßen, so sehr bedauern wir, dass diese Hilfe für 5,4 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher zu spät kommt. Denn das ist die Zahl jener, die in den vergangenen beiden Jahren in Internetkostenfallen getappt ist.
Eine umfassende Regelung des Problemkreises schafft die Bundesregierung auch heute nicht. Wir fordern deshalb darüber hinaus eine strenge Reglementierung der Inkassounternehmen.
Unseriöse Inkassounternehmen treiben Forderungen ein, die tatsächlich nicht existieren oder verlangen unverhältnismäßig hohe Gebühren. Mit ihren Drohbriefen bewegen sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Zahlung der unberechtigten Forderung. Wir brauchen Regeln, um diese Unternehmen in ihre Schranken zu weisen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits daraufhin gewirkt, diesen Bereich im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit zu regeln. Die Bundesregierung aber verfällt in ihr altes Schema: Zögern und zaudern. Noch ist keine Regelung in Sicht.