Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Richtlinienvorschlag bei den Beratungen im Rat nicht zuzustimmen, sofern die Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend gewahrt sind. Die Vorschläge schießen weit über das Ziel hinaus und gewährleisten keinen ausreichenden Datenschutz. Die Kommission legt nicht überzeugend da, warum die vorgesehene anlasslose zentrale Speicherung eines riesigen Datenvolumens notwendig sein sollte, erklärt Eva Högl.
Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Richtlinienvorschlag bei den Beratungen im Rat nicht zuzustimmen, sofern nicht wesentliche Verbesserungen beim Datenschutz erzielt werden und die Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend gewahrt sind.
Mit der Vorlage eines Richtlinienentwurfs über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ("EU-PNR") ist die Europäische Kommission am 2. Februar 2011 einen weiteren Schritt in Richtung systematische und massenhafte Speicherung von Daten gegangen. Während die Kommission zunächst nur die personenbezogenen Daten von Flügen in Drittstaaten sammeln möchte, gehen die Mitgliedstaaten bei den Beratungen im Rat sogar noch weiter und fordern mehrheitlich die Einbeziehung aller innereuropäischen Flüge in die Richtlinie.
Diese Vorschläge schießen weit über das Ziel hinaus und gewährleisten keinen ausreichenden Datenschutz. Die Kommission legt nicht überzeugend da, warum die vorgesehene anlasslose zentrale Speicherung eines riesigen Datenvolumens notwendig sein sollte. Die SPD kritisiert die Vorschläge als unverhältnismäßig und sieht einen tiefen Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Freizügigkeit. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisieren die Pläne massiv. Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010 mahnt den Gesetzgeber zu großer Zurückhaltung bei der Erwägung neuer Speicherpflichten mit Blick auf die Gesamtheit der schon vorhandenen Datensammlungen.
Die SPD fordert, dem Kommissionsentwurf nicht zuzustimmen, solange folgende substanzielle Bedingungen nicht erfüllt sind: Die geplante Speicherfrist von 30 Tagen bei Klardaten und fünf Jahren bei nicht vollständig anonymisierten Daten muss deutlich verkürzt werden. Gleichsam muss ein Höchstmaß an Datenschutz bei der Übermittlung an Drittländer gewährleistet sein. Auch sollte der Anwendungsbereich im Hinblick auf die Art der Verbrechen stärker beschränkt werden. Besonders bedenklich erscheint die Speicherung und Verarbeitung der Daten bei einer staatlichen Zentralstelle. Eine mögliche Rasterprofilbildung der Fluggäste lehnen wir ab.
Das Verhältnis zwischen der Wahrung der Freiheitsrechte und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit muss in einem angemessenen Gleichgewicht stehen. Die SPD hat sich immer für die Wahrung von Grund- und Bürgerrechten bei gleichzeitigem effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Im Kommissionsentwurf und in den Plänen der Mehrheit der Mitgliedstaaten ist dieses Gleichgewicht nicht zu erkennen.