Die Korrekturen am ungarischen Mediengesetz reichen nicht aus. Die allein mit Vertretern der Regierungspartei besetzte Medien-Kontrollbehörde ist inakzeptabel, sagt Michael Roth.
Die Kritik am Ungarischen Mediengesetz aus der Mitte der ungarischen Gesellschaft und der Europäischen Union hat Wirkung gezeigt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Bereitschaft der ungarischen Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit, das Gesetz zu ändern. Die nunmehr vom Parlament beschlossenen Korrekturen betreffen insbesondere die Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung, die im Internet nicht mehr gelten soll. Ebenso gestrichen wurde die Verhängung von Sanktionen gegen Medienunternehmen aus anderen EU-Staaten.
Die Überprüfung durch die EU-Kommission bezog sich vorrangig auf binnenmarktrelevante Aspekte. Ob jedoch das überarbeitete Gesetz Buchstaben und Geist der EU-Grundrechtecharta entspricht, bleibt fraglich. Insofern hält die SPD-Bundestagsfraktion die Korrekturen für nicht weitreichend genug. Wir schließen uns damit der Kritik des Europäischen Parlamentes und der OSZE an. Wir halten nach wie vor die allein mit Vertretern der Regierungspartei FIDESZ besetzte Medien-Kontrollbehörde für inakzeptabel. Die auf neun Jahre mit einer FIDESZ-Politikerin besetzte Spitze des Kontrollrates fügt sich in ein bedenkliches Bild: alle staatlichen Institutionen, mit Ausnahme der Notenbank, werden von Parteigängern der Regierung repräsentiert. Diese Machtkonzentration in Verbindung mit einem restriktiven Mediengesetz gibt nach wie vor Anlass zur Sorge.