Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Dieser Beschluss war längst überfällig und eröffnet dem Parlament endlich Handlungsspielraum, um über die dringend notwendige Neuregelung zügig zu beraten, erklärt Olaf Scholz.
Mit dem heute im Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung kommen wir endlich in die Lage, in die dringend notwendigen parlamentarischen Beratungen über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung einzutreten. Das war überfällig.
Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, ihren Gesetzentwurf nun sofort vorzulegen und umgehend zu einer Sachverständigenanhörung einzuladen. Nun muss sich zeigen, ob die bisherigen Eckpunkte für die Unterbringung der nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sonst auf freien Fuß zu setzenden, teilweise hochgefährlichen Gewalttäter eine tragfähige Lösung in dem Gesetzentwurf gefunden haben und ob für die Zukunft der Sicherungsverwahrung ein insgesamt überzeugendes Konzept vorhanden ist. Dazu brauchen wir eine vernünftige Beratung, die wir konstruktiv begleiten werden. Wir müssen aber schnell handeln, die Zeit läuft.