Drei Tage nach dem sogenannten Atomgipfel sind die Auswirkungen der Beschlüsse der schwarz-gelben Bundesregierung auf den Bundeshaushalt noch immer ungewiss. Nach den hilflosen Versuchen von Schäuble, Ungereimtheiten zu erklären, verlangen wir eine verlässliche Auskunft darüber, wie sich die geplanten Rechtsänderungen auf Bund, Länder und Kommunen finanziell auswirken werden, erklärt Joachim Poß.
Drei Tage nach dem sogenannten Atomgipfel sind die Auswirkungen der Beschlüsse der schwarz-gelben Bundesregierung auf den Bundeshaushalt noch immer ungewiss.
Anfang Juni 2010 beschloss das Bundeskabinett, den Bundeshaushalt bis 2014 um insgesamt 80 Milliarden Euro zu entlasten. Hierzu sollte die Besteuerung der Atomenergie einen Beitrag von jährlich 2,3 Milliarden Euro erbringen.
Bereits damals wiesen Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion nachdrücklich auf die Abziehbarkeit dieser Steuer bei der Ertragsbesteuerung und die daraus folgenden Mindereinnahmen für alle Gebietskörperschaften hin. Folgerichtig forderten wir die Bundesregierung auf, den Steuersatz der Brennelementesteuer entsprechend höher zu bemessen und Ausgleichszahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden vorzusehen (vgl. Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 6. Juli 2010, Bundestagsdrucksache 17/2410).
Bundesfinanzminister Schäuble hat unsere berechtigten Einwände ignoriert. Der Gesetzentwurf seines Hauses, den das Kabinett am 1. September 2010 offiziell zur Kenntnis nahm, bezifferte die Einnahmen des Bundes aus der Kernbrennstoffsteuer bei einem Steuersatz von 220 Euro pro Gramm Kernbrennstoff auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr und schloss eine Befristung der neuen Steuer "aufgrund der fortbestehenden Konsolidierungsnotwendigkeit" ausdrücklich aus.
Am Wochenende verständigte sich die Bundesregierung aber nicht nur auf eine Befristung der Erhebung der Kernbrennstoffsteuer, sondern auch auf eine Verringerung des Steuersatzes auf 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff - bei einem laut Bundesfinanzministerium angeblich gleichhohen Aufkommen von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist schlicht lächerlich.
Nach den hilflosen Versuchen von Schäuble, diese Ungereimtheiten zu erklären, verlangen wir eine verlässliche Auskunft darüber, wie sich die geplanten Rechtsänderungen auf Bund, Länder und Kommunen finanziell auswirken werden. Und dann wird sich zeigen, ob bereits der monatelang vom Bundesfinanzministerium vorbereitete Gesetzentwurf vom 1. September 2010 unseriös war.