Die Anhörung der Sachverständigen im Umweltausschuss hat verdeut­licht, wohin die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Vergü­tung von Solarstrom zwischen 11 und 16 Prozent führen kann: zu einem Zu­sammenbruch des deutschen Solarmarktes und der deutschen So­larin­dustrie. Dirk Becker wirft der Bundesregierung vor, durch ihren Zick-Zack-Kurs genau dafür gesorgt zu haben, erklärt Dirk Becker.

 

Die Anhörung der Sachverständigen im Umweltausschuss hat verdeutlicht, wohin die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Vergütung von Solarstrom zwischen 11 und 16 Prozent führen kann: zu einem Zusammenbruch des deutschen Solarmarktes und der deutschen Solarindustrie.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hält hingegen eine zusätzliche Einmalabsenkung um sechs Prozent für Anlagen mit einer Größe bis zu 30 kWp und zehn Prozent für die sonstigen Anlagen für ökonomisch, ökologisch und sozial angemessen. Andernfalls setzt die Bundesregierung nicht nur die technologische Vorreiterrolle Deutschlands, sondern auch das Ziel der bereits getätigten Investitionen aufs Spiel. Darüber hinaus werden wir prüfen, künftig die Vergütungssätze regional nach der Sonneneinstrahlung zu differenzieren, um so insbesondere in den nördlichen und östlichen Bundesländern einen stärkeren Ausbau der Photovoltaik anzureizen.

 

Freiflächenanlagen verbilligen den Solarstrom deutlich. Um diesen Markt zu erhalten, muss der Strom aus Freiflächenanlagen auf Ackerflächen weiterhin vergütet werden. Ein Aus für die Ackerflächen würde eine Ausweitung der Produktion verlangsamen und somit den gewünschten Kostensenkungen im Weg stehen. Nicht die Bundesgesetzgebung, sondern die Kommunen haben über den Bau solcher Anlagen im Rahmen ihrer Planungshoheit zu entscheiden. Ihnen obliegt eine den regionalen Strukturen angepasste Interessenabwägung, auch zwischen Landbesitzern und potenziellen Pächtern.

 

Vordringlich ist ein umfassender Vertrauensschutz für die Investoren. Den üblichen Planungszeiten hinsichtlich der aufwändigen Aufstellung eines Bauplans - insbesondere bei planungsintensiven Freiflächenanlagen - ist in jedem Fall Rechnung zu tragen. Die vorgesehenen Fristen im Gesetzentwurf sind daher zu kurz und müssen verlängert werden.

 

Den "atmenden Deckel", wie er im Gesetzentwurf vorgesehen ist, lehnen wir ab, um die Übersichtlichkeit und die Planungssicherheit insbesondere für Privatinvestoren zu wahren. Der jährliche Ausbaukorridor muss allerdings nach oben korrigiert werden. Ein zusätzlicher, marktorientierter Degressionsschritt sollte allerdings vom Stichtag für die Basisdegression (1. Januar) entkoppelt werden und generell erst zum 1. Juli erfolgen. Zukünftig ist zu überlegen, die jährlichen Degressionsschritte auf bis zu vier Stichtage im Jahr aufzuteilen, um so eine ausgewogenere und verträglichere Absenkung zu ermöglichen.

 

Die zusätzliche Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom lehnen wir ab. Die Photovoltaik leistet insbesondere zur Mittagszeit, zu der der Stromverbrauch am höchsten ist, einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung der Stromnachfrage. CO2-intensive Stromerzeugung wird so durch klimafreundlichen und verbrauchsnahen Solarstrom ersetzt. Zudem wirkt PV-Strom in diesen Spitzenzeiten preisstabilisierend. Eine Stärkung des Eigenverbrauchs stünde diesem positiven Effekt im Wege. Stattdessen ist in die Forschung und Entwicklung insbesondere von neuen Speichertechnologien zu investieren. Hierzu wollen wir im EEG einen zusätzlichen Bonus einführen sowie die Mittel für Forschung und Entwicklung für industrielle Forschungsprojekte erhöhen.

 

Die Entscheidung im Rahmen der EEG-Novelle 2009, dach- und fassadenintegrierte Anlagen nicht mehr gesondert zu fördern, hat de facto zum Erliegen dieses Segments geführt. Zukünftig sehen wir hierin ein wichtiges und sinnvolles Potenzial zur Nutzung der Solarenergie auch vor dem Hintergrund, dass sich für deutsche Unternehmen gute Exportchancen entstehen und es wirtschaftspolitisch geboten ist, dieses Segment zu beleben.

 

Der Ausbau der Solarenergie aber birgt einen immensen volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf dem Weg zur Marktfähigkeit der Solarenergie leisten die Stromverbraucher mit der EEG-Umlage den entscheidenden Beitrag. Das Gegenstück ist die Kostendegression bei den Herstellern. Diese zwei Seiten der Medaille gilt es nun durch ein marktverträgliche Einmalabsenkung der Vergütung wieder in Einklang zu bringen. Dabei gilt zu bedenken: Die heutige Förderung wird sehr bald dazu beitragen, den Strompreis dauerhaft zu senken, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu minimieren, die Umweltfolgekosten zu reduzieren, Steuereinnahmen zu generieren und bedeutet für tausende Menschen Beschäftigung.

 

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat durch den Zickzack-Kurs, den sie in der Diskussion um eine Anpassung der Solarförderung bisher gefahren ist, den Solarmarkt stark verunsichert und das Vertrauen in das EEG insgesamt erschüttert. Mit ihrer Kakophonie provoziert sie entgegen ihrer eigenen Zielsetzung zuerst eine Überhitzung des deutschen Solarmarktes in 2010, bevor er dann im kommenden Jahr voraussichtlich einbricht. Stattdessen erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie endlich Dumpingvorwürfen gegen chinesische Hersteller, wie die Gewährung verlorener Kredite, die Nichtbeachtung sozialer und ökologischer Standards sowie das Ausnutzen diverser Währungsvorteile vorgeht und auf europäischer Ebene dafür sorgt, dass deutsche und europäische Hersteller nicht auf unlauterem Wege aus dem Markt gedrängt werden.