Die schwarz-gelbe Mehrheit hat heute eine gerechte Aufteilungn der Gewerbesteuer bei Solarstrom abgelehnt, berichtet Dirk Becker. Jetzt wird weiterhin allein die Kommune, in der eine Firma ihren Sitz hat, die Gewerbesteuer bekommen, selbst dann, wenn die Photovoltaik-Anlage in einer anderen Gemeinde steht. Der Antrag der SPD lief darauf hinaus, dass auch die Anlagenstandort-Gemeinde einen gerechten Anteil erhalten sollte, damit dieses Hindernis für die mittelständisch Solarwirtschaft entfällt.
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwischen den beteiligten Kommunen aus. Dazu hat sie heute im Umweltausschuss des Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung eingebracht.
Wir wollten mit unserer Initiative eine gerechte Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen zwischen der Gemeinde mit dem Firmensitz und der Anlagen-Standortgemeinde in einem anteiligen Verhältnis von 30:70 erreichen. Dies ist eine wesentlich wirksamere Maßnahme zur Beschleunigung des Wachstums im Bereich der Erneuerbaren Energien als das, was die Koalition in diesem Gesetz zu bieten hat.
Bisher stehen die vollen Einnahmen aus der Gewerbesteuer alleine der Kommune mit dem Firmensitz zu. Kommunen, in denen sich die Stand-orte der stromerzeugenden Anlagen wie zum Beispiel größere Freiflächenanlagen befinden, gehen demnach leer aus. In der Praxis besteht darin oftmals ein Hindernis für die Ausweisung neuer Vorranggebiete für Freiflächenanlagen.
Im Umweltausschuss hat die Mehrheit aus CDU/CSU sowie FDP aus parteitaktischen Gründen diesen sinnvollen Regelungsvorschlag abgelehnt. Abgeordnete der Union hatten mit Blick auf den eigenen Wirtschaftsflügel die Befürchtung, die Marktsituation von Photovoltaik zu verbessern und damit der Kampagne gegen die aus ihrer Sicht überförderten Solarenergie in Deutschland entgegen zu wirken.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion eine Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz für Windenergieanlagen beschlossen. Und schon damals scheiterte die Ausweitung der Regelung auch auf die Photovoltaik an der Union. So etwas kann man nur noch verstehen als Klientelpolitik für die großen Stromerzeuger und gegen den breiten deutschen Mittelstand in der Solarbranche mit seinem vielen hundert Firmen.