Du bist Sprecher der AG Petitionen. Wie muss man sich deine Arbeit vorstellen?

Die ist sehr vielschichtig und abwechslungsreich, das ergibt sich schon aus der Natur der Sache. Petitionen sind entweder Bitten zur Gesetzgebung des Bundes oder Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat das Recht, sich damit direkt an den Bundestag zu richten und darauf aufmerksam zu machen, wo Gesetzeslücken bestehen, wo etwas falsch läuft, wo der Schuh drückt. Da kommen auf meinem Schreibtisch aus ganz vielen Lebensbereichen eine Menge Themen zusammen.

Besonders häufig geht es in den Petitionen übrigens um unsere Sozialsysteme. Wir fordern dann - wenn nötig - Stellungnahmen der betroffenen Ministerien oder Behörden an, entscheiden danach, ob eine Petition angenommen wird, beraten die Themen in unserer Arbeitsgruppe und verabschieden möglicherweise im Petitionsausschuss eine Empfehlung, über die der Bundestag dann beschließt.

Wie dringen denn Anliegen der Bürger wirklich an dich durch?

Das Recht, Petitionen einzureichen ist im Grundgesetz verankert und ganz bewusst sehr niedrigschwellig ausgestattet. Niemand soll große Hürden überwinden müssen, um Bitten oder Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen. Das geht recht einfach per Brief oder über ein Formular im Internet. Viele Fragen rund um das Petitionsrecht erreichen mich persönlich aber bei direkten Kontakten in Bürgersprechstunden, bei Terminen im Wahlkreis, durch Mails, Briefe oder Anrufe. Oftmals kann ich da schon direkt helfen, und der Weg über eine unter Umständen langwierige Petition wird abgekürzt.

Aber es gibt auch Anfragen nach Informationen, wie man am besten eine Petition einreicht, worauf man ganz konkret achten muss und vieles mehr. Da gebe ich natürlich gerne Tipps und Anregungen, weil ich möchte, dass die Menschen dieses wichtige Recht – übrigens die einzige Möglichkeit der direkten Demokratie auf Bundesebene – auch wahrnehmen.

Wonach entscheidet der Petitionsausschuss, welche Petitionen angenommen werden, und wie lange dauert so etwas?

Dafür gibt es ziemlich klare Regeln. Zunächst wird jede Petition an die zuständige Bundesbehörde oder das zuständige Bundesministerium weitergeleitet. Von dort bekommt der Petitionsausschuss dann eine Stellungnahme. Einige Petitionen können dann damit schon erledigt werden. In strittigen Fällen hat der Petitionsausschuss aber ziemlich weitreichende Möglichkeiten, Sachverhalte zu klären. Wir haben das Recht, Akten einzusehen und Fachleute aus Behörden anzuhören. Wir können uns bei Terminen vor Ort ein Bild machen und sogar Regierungsmitglieder wegen des Verhaltens von Behörden in den Ausschuss laden.

Eine Faustregel, wie lange es dauert, bis eine Petition abschließend beantwortet ist, gibt es nicht. Das hängt von ganz vielen Faktoren ab. Wir wollen natürlich den Petenten schnellstmöglich eine Lösung präsentieren. Manchmal braucht das Zeit. Deshalb fassen wir auch – wo immer es geht – Petitionen zum selben Thema zusammen und bearbeiten sie gemeinsam.

Interview: Alexander Linden