Denn die heutigen technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (also zum Beispiel Registrierkassen) stellen ein ernsthaftes Problem für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug dar. Der Gesetzentwurf sieht daher verschiedene rechtliche und technische Maßnahmen vor: Neben der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind digitale Aufzeichnungssysteme mit einem Speichermedium zu sichern und verfügbar zu halten. Zudem ist künftig jeder einzelne Geschäftsvorfall zu erfassen. Eine Summierung der Tagesgeschäfte soll nicht mehr ausreichen.

In Ergänzung zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird außerdem die Kassen-Nachschau als neues Instrument eingeführt. Sie berechtigt das Finanzamt, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsräume zu betreten und entsprechende Kontrollen durchzuführen (z. B. auch bei einer Umsatzsteuer-Nachschau). Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so ist er verpflichtet, die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Zur Sanktionierung von Verstößen soll der Steuergefährdungstatbestand in der Abgabenordnung entsprechend ergänzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht weder eine Registrierkassenpflicht noch eine Belegausgabepflicht vor; die Sozialdemokraten werden diese Fragen in den Beratungen thematisieren, um sicherzustellen, dass mit der Neuregelung Betrug effektiv und nachhaltig bekämpft wird.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Steuerhinterziehung effektiv und nachhaltig bekämpft wird. Deswegen wird sie genau prüfen, ob die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um die damit verfolgten Ziele zu erreichen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll Steuerhinterziehung durch die gezielte und systematische Manipulation von Registrierkassen bekämpft werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf vor, dass elektronische Kassensysteme künftig mit Sicherungseinrichtungen versehen werden sollen. Für die Finanzämter soll es die Möglichkeit geben, unangekündigte Überprüfungen der Kassensysteme und -aufzeichnungen in den Geschäftsräumen von Unternehmen durchzuführen.