Steueraufkommen steigt, Arbeitsplätze bleiben erhalten

Sozialdemokraten setzen sich beim Kompromiss zur Erbschaftsteuer durch

Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich nach monatelangen Verhandlungen in der Koalition und zwischen Bund und Ländern auf ein Modell der Erbschaftsteuer geeinigt.
Erbschaftssteuer
(Foto: BilderBox.com)

Die CSU hat sich mit ihrer trotzigen Blockadehaltung nicht durchsetzen können, die Ziele der Sozialdemokraten wurden erreicht: Erhalt von Arbeitsplätzen, erhöhtes Erbschaftsteueraufkommen, weiterhin keine Schlupflöcher und wohl auch Verfassungsmäßigkeit.

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Bei der Ermittlung des Wertes eines Unternehmens im Erb- oder Schenkungsfall wird der Wert nun um ca. zehn Prozent höher liegen als vorher – und im Gesetz festgeschrieben. Nur für den Fall, dass der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Zukunft einmal sehr stark ansteigen sollte, kann das durch eine Rechtsverordnung von Bundesregierung und Bundesrat angepasst werden. Doch erst einmal gilt: Ein höherer Unternehmenswert wird im Vergleich zum Bundestagsbeschluss auch zu einem höheren Steueraufkommen führen.
  • Für Familienunternehmen ist eine neue Bereicherungsgrenze eingezogen worden: Sie dürfen von einem Unternehmensgewinn künftig deutlich weniger für sich privat entnehmen (konkret höchstens 37,5 Prozent nach Abzug der Gewinnsteuern). Und diese Entnahmebegrenzung muss im Gesellschaftsvertrag oder der Unternehmenssatzung auch weiterhin für 20 Jahre gelten.
  • Vom Tisch ist nun auch die problematische Stundung der Steuerzahlung für zehn Jahre ohne Voraussetzungen und ohne Zins- und Ratenzahlung, die die CSU noch hart gefordert hatte. Künftig kann die Erbschaftsteuer nur dann maximal sieben Jahre gestundet werden, wenn die Fortführung des Betriebs und der Erhalt der Arbeits-plätze gewährleistet sind. Nach einem zins- und tilgungsfreien Jahr sind dann aber sechs gleiche Jahresraten zu zahlen – verzinst mit sechs Prozent.
  • Und schließlich darf ein Unternehmen, wenn es die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhält, nur dann von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn in diesem Unternehmen höchstens 20 Prozent Vermögen stecken, die nicht begünstigungsfähig sind.

Natürlich hätten sich die Sozialdemokraten an der ein oder anderen Stelle noch mehr gewünscht, aber das jetzt Beschlossene ist ein Erfolg.

Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion erklärt: "Gegenüber dem, was im Bundestag mit der Union möglich war, wurden aus sozialdemokratischer Sicht Verbesserungen erreicht. Eine Stundung der Steuerschuld wird nur noch für sieben Jahre möglich sein, und ab dem zweiten Jahr werden die regulären Zinsen fällig. Das ist im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit ein zentraler Punkt."

 SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider erklärt, welche Verbesserungen die Sozialdemokraten bei der geplanten Reform der Erbschaftsteuer durchsetzen konnten.

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