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Kindesmissbrauch schärfer bestrafen
Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen. Ein Gesetzentwurf von SPD- und CDU/CSU-Fraktion erweitert das Strafrecht und schließt Sicherheitslücken, etwa bei Posing-Bildern.
Adoptionsrecht für Homosexuelle wird ausgebaut
Noch immer sind gleichgeschlechtliche Paare nicht völlig gleichgestellt, aber demnächst können Schwule und Lesben die Adoptivkinder ihrer Lebenspartner adoptieren. Dazu werden jetzt die Gesetze geändert.
Ehe für Lesben und Schwule endlich öffnen
Es gibt keinen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verbieten. Frankreich macht es vor und verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. SPD und Grüne legen eine gemeinsame Initiative vor.
„Lebenspartnerschaften gehören zum Alltag!“
Mit ihrem ignoranten Verhalten gegenüber der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften verstößt die Union gegen die Verfassung, sagt Thomas Oppermann in einer emotionsgeladenen Aktuellen Stunde.
Ethikrat bestätigt: Debatte über Beschneidung in Ruhe führen
Der unabhängige Deutsche Ethikrat hat gestern nach in seiner Sitzung beschlossen, die rituelle Beschneidung minderjähriger Jungen unter strengen Auflagen zulassen zu wollen. Die SPD-Fraktion wird sich in den kommenden Wochen mit Vertrete_rinnen der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft, Mediziner_innen austauschen, um am Ende der öffentlichen Debatte zu einem Meinungsbild zu kommen.
Gesetzliche Regelung zur Beschneidung von minderjährigen Jungen
Ein Urteil des Kölner Landgerichts zu einer religiösen Beschneidung eines minderjährigen Jungen, hat dies als Körperverletzung angesehen. Seitdem gibt es dazu in Deutschland eine intensive Dabatte, aber auch große Verunsicherung unter den Angehörigen des Islams und des jüdischen Glaubens. Deshalb hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP beschlossen im Herbst die rituelle Beschneidung von Jungen gesetzliche zu regeln.
Homosexuelle steuerlich gleich behandeln
Der SPD-Fraktionschef fordert eine parlamentarische Initiavtive.
SPD-Fraktion fordert Neuregelung bei nicht verheirateten Eltern
Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht, soll das Familiengericht demnach insbesondere berücksichtigen, ob zu erwarten ist, dass die Eltern zu einer kindeswohldienlichen Kooperation in der Lage sind und keine Umstände vorliegen, die das gemeinsame Sorgerecht unzumutbar machen.
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