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07.11.2019 Artikel

Mehr Unterstützung für Angehörige pflegebedürftiger Menschen

Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen.
30.10.2019 Statement von Kerstin Tack

Den Kampf gegen Armut werden wir auch weiterhin entschlossen führen

Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, äußert sich zu den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Armutsgefährdung: Wir wollen den Sozialstaat stärker und solidarischer aufstellen, damit er den Menschen in jeder Lebenssituation Unterstützung bietet.
24.10.2019 Artikel

Besserer Schutz für Paketboten

Sich Waren nach Hause liefern zu lassen, ist bequem. Aber die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind nicht akzeptabel. Auf Druck der SPD-Fraktion schiebt die Koalition der Ausbeutung von Paketzustellern per Gesetz einen Riegel vor.
21.10.2019 Statement von Kerstin Tack

Pflege muss uns mehr wert sein

Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, äußert sich anlässlich der Anhörungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz.
14.10.2019 Statement von Kerstin Tack

Eine solche Ungerechtigkeit darf nicht sein

Wer arm oder arbeitslos ist, lebt im Schnitt kürzer. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie. Kerstin Tack spricht von einer Ungerechtigkeit - und sieht den Sozialstaat in der Pflicht.
07.10.2019 Statement von Kerstin Tack

Das ist ungerecht!

Die Ungleichheit bei den Einkommen hat zuletzt wieder deutlich zugenommen, das zeigt eine aktuelle Studie. Kerstin Tack will diese Entwicklung nicht akzeptieren, sondern gegensteuern.
26.09.2019 Statement von Kerstin Tack

Wir entlasten Angehörige der Pflegebedürftigen

Der Bundestag berät am Freitag das Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe. Kerstin Tack betont: Wir wollen die Angehörigen entlasten, indem auf ihr Vermögen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen wird.

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