Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen.
Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, äußert sich anlässlich der Anhörungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz.
Der Bundestag berät am Freitag das Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe. Kerstin Tack betont: Wir wollen die Angehörigen entlasten, indem auf ihr Vermögen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen wird.
Die Bundesregierung hat das so genannte Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen, das vorsieht, Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht zu nehmen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen.