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Sexualstrafrecht wird verschärft
Der Bundestag hat den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung deutlich gestärkt. Vor allem der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im Sexualstrafrecht verankert. Auch „Grapschen“ wird ein Straftatbestand. Die Details.Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird gestärkt
Im Recht finden sich nach wie vor Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung von Opfern verletzen und strafwürdig sind, jedoch nicht vom Sexualstrafrecht erfasst werden. Das soll sich ändern. Hier die Details.Neuer Schwung für die Gleichstellungspolitik
Auf ihrem Empfang zum Frauentag hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Bündnispartnerinnen und Gästen die Erfolge ihrer langjährigen Arbeit erörtert. Gesetze und Ideen der SPD-Fraktion werden nun umgesetzt.