In den Verhandlungen der Endlagerkommission ist es gelungen, ein faires, gerechtes und transparentes Verfahren für die betroffene Bevölkerung zu verankern, das die Lasten und Pflichten gerecht verteilt.
Das Wasserhaushaltsgesetz soll an das EU-Recht angepasst werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmte der Bundestag am 18. Februar 2016 zu.